Infor­ma­tio­nen zum Wider­rufs­recht

Am 13. Juni 2014 trat die EU-Ver­brau­cher­rech­te­richt­li­nie 2011/83/EU in Kraft und wur­de zeit­gleich in natio­na­les Recht umge­setzt.

Sinn und Zweck ist ein euro­pä­isch ein­heit­li­cher Ver­brau­cher­schutz, ins­be­son­de­re im Online-Geschäft.

Damit gel­ten nun neue Regeln für Ver­brau­cher­ver­trä­ge.

Dies hat zur Fol­ge, dass künf­tig auch Ver­trä­ge über Woh­nungs­ver­mitt­lung (Mak­ler­ver­trä­ge) im Fern­ab­satz und sol­che, die außer­halb von Geschäfts­räu­men geschlos­sen wer­den, dem Wider­rufs­recht unter­lie­gen.

Fern­ab­satz­ver­trä­ge sind Ver­trä­ge, bei denen der Unter­neh­mer oder eine in sei­nem Namen oder Auf­trag han­deln­de Per­son und der Ver­brau­cher bis ein­schließ­lich des Ver­trags­schlus­ses aus­schließ­lich Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel ver­wen­den (§312b Absatz 1BGB n.F.).

Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel im Sin­ne die­ses Geset­zes sind alle Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel, die zur Anbah­nung oder Abschluss eines Ver­tra­ges ein­ge­setzt wer­den kön­nen, ohne dass die Ver­trags­par­tei­en gleich­zei­tig kör­per­lich anwe­send sind, wie Brie­fe, Kata­lo­ge, Tele­fon­an­ru­fe, Tele­ko­pien, E‑Mails, über den Mobil­funk­dienst ver­sen­de­te Nach­rich­ten (SMS) sowie Rund­funk und Tele­me­di­en (S312b Absatz 2 BGB n.F.).

Außer­halb von Geschäfts­räu­men geschlos­se­ne Ver­trä­ge sind Ver­trä­ge, die bei gleich­zei­ti­ger kör­per­li­cher Anwe­sen­heit des Ver­brau­chers und des Unter­neh­mers an einem Ort geschlos­sen wer­den, der kein Geschäfts­raum des Unter­neh­mers ist (§312a Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F.).

Hier­aus folgt ent­spre­chend auch, dass Unter­neh­mer ent­spre­chend gegen­über Unter­neh­mern kein Wider­rufs­recht ein­räu­men müs­sen. Es geht allein um den Ver­brau­cher­schutz.

Der woh­nungs­ver­mit­teln­de Unter­neh­mer (Mak­ler) muss zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses dem Ver­brau­cher (Kun­den) eine ord­nungs­ge­mä­ße Wider­rufs­be­leh­rung ertei­len. Die­se muss er auf einem dau­er­haf­ten Daten­trä­ger, wie z.B. auf Papier oder per Email, erhal­ten.

Mit dem nach­fol­gen­den Film geben wir Ihnen einen klei­nen Über­blick über das Wider­rufs­recht und was alles damit zusam­men­hängt. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen kön­nen Sie auch der „Kun­den­in­for­ma­ti­on zum Wider­rufs­recht“ des Immo­bi­li­en­ver­band Deutsch­land IVD ent­neh­men.

Kun­den­in­for­ma­ti­on zum Wider­rufs­recht (PDF)

Video zum The­ma Wider­rufs­recht: