Der Verwalter ist stets Sachwalter fremden Vermögens. Die Verwaltung beruht grundsätzlich auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und dem Verwalter. Dieses setzt neben der persönlichen Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch spezielle an den Grundsätzen ordnungsgemäßer, wohnungswirtschaftlicher Verwaltung orientierter, in unserem Fall, jahrzehntelanger Erfahrungen, die für eine kaufmännische und technische Geschäftsführung und Finanzverwaltung erforderlich sind, sowie besondere Kenntnisse der geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften voraus.
Die Aufgaben und Befugnisse des WEG-Verwalters benennt das Wohnungseigentumsgesetz in den §§ 9b, 24, 26, 27 und 28 WEG. Die gesetzlichen Regelungen werden im Verwaltervertrag ergänzt. Aus der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung sowie aus Vereinbarungen und Beschlüssen ergeben sich weitere Aufgaben des Verwalters.
Das Team der Kresse ImmobilienVerwaltung GmbH betreut in Stuttgart, den umliegenden Kreisen im Großraum Stuttgart sowie in der Region Neckar-Alb eine große Anzahl von Wohnanlagen.
Die Kresse ImmobilienVerwaltung GmbH packt die Aufgaben in den verwalteten Objekten kompetent, zuverlässig, flexibel und zeitnah an. Unser qualifiziertes Personal wird von modernster Hard- und Software unterstützt.
Wir achten sorgsam auf eine Optimierung der Kostenstruktur der von uns verwalteten Wohnanlagen mit günstigen Sonderkonditionen für Strom, Heizenergie, Heizkostenabrechnungen, Versicherungen, Breitbandkabel, Aufzugsanlagen etc. und haben attraktive Rahmenverträge mit den Lieferanten ausgehandelt.
Die Verwaltung von Immobilien ist ein weitgestecktes Feld und verlangt Kenntnisse in unterschiedlichen Disziplinen. Bei der Vielfalt dieser Anforderungen kommt es immer mehr auf die Arbeitsqualität und Professionalität des Verwaltungsunternehmens an.
Unsere eigenen hohen Qualitätsansprüche reichen wir in unseren Dienstleistungen gerne an unsere Kunden weiter.
Immobilienverwaltung ist Vertrauenssache! Bei der Verwaltung von Wohnungseigentum geht es nicht nur um hohe Summen, die abgerechnet und bewegt werden müssen, sondern auch um die Bewahrung hoher Vermögenswerte. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die von uns bei der Allianz Versicherungs-AG abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Vermögensschäden in der Eigenschaft als Haus- und Grundstücksverwalter. Darüber hinaus besteht über den Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg e.V. für die Mitgliedsunternehmen eine Vertrauensschadenversicherung.
Sie können uns selbstverständlich jederzeit erreichen! Unsere Arbeitszeit beschränkt sich nicht nur auf die üblichen Bürozeiten. Über unser 24h-Servicetelefon sind wir bei „Notfällen“ auch außerhalb unserer Geschäftszeiten und am Wochenende für Sie erreichbar.